Baugenossenschaft Grüningen
Seit Beginn wird die Baugenossenschaft Grüningen, kurz BGG, von einem Vorstand (Verwaltung) geleitet, dem immer auch ein Mitglied des Gemeinderates angehört. Der Vorstand operiert auf der Basis der aktuellen Statuten und trifft seine Entscheide an regelmässig stattfindenden Sitzungen. Oberstes Organ ist die jährliche Generalversammlung, zu der alle Mitglieder der Genossenschaft eingeladen werden.
Der Vorstand umfasst aktuell sieben Mitglieder: (v.l.n.r.) Aktuar Hanspeter Furrer, Nicole Krienbühl, Carlo Wiedmer (Abgeordneter des Gemeinderates), Vizepräsident Walter Pfister, Andreas Heiniger, Helen Weber Verwaltung (kein Mitglied im Vorstand), Marcel Kessler, Präsident Thefi Müller.
Statuten
Die von der Generalversammlung genehmigten Statuten bilden den Rahmen für die Geschäftstätigkeit der BGG.
> Statuten
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei der BGG steht grundsätzlich jeder natürlichen oder juristischen Person offen, die in Grüningen ansässig ist oder nachweislich einen engen Kontakt zur Gemeinde pflegt. Bedingung ist der Kauf eines Genossenschafts-Anteilscheins zu 3000 Franken. Die Anmeldung muss schriftlich an die Verwaltung erfolgen. Der Vorstand entscheidet daraufhin über die Aufnahme neuer Mitglieder.
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